Balsamico kommt in der Regel aus Modena in Italien. Aber dürfen auch Essigprodukte aus Deutschland so genannt werden? Dagegen hatten italienische Produzenten vor dem Europäischen Gerichtshof geklagt – erfolglos.
Deutsche Hersteller dürfen Essigprodukte weiter Balsamico nennen. Das hat der Europäische Gerichtshof entschieden. “Balsamico” sei kein geschützter Begriff, befanden die obersten EU-Richter. “Aceto” sei ein üblicher Begriff und die Bezeichnung “Balsamico” sei ein Adjektiv, das “üblicherweise zur Bezeichnung eines durch einen süßsauren Geschmack gekennzeichneten Essigs verwendet wird”, hieß es in der Urteilsbegründung.
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